Gratifikation – Habe ich Anspruch?

Gratifikation Anspruch

Als Gratifikation oder Bonus werden in der Regel freiwillige Leistungen – man kann auch von Sondervergütungen sprechen – des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer verstanden. Bei solchen Leistungen handelt es sich im Normalfall nicht um arbeitsvertraglich vereinbarte Leistungen des Arbeitgebers, auf die ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht. Insofern unterscheiden sie sich auch etwa vom dreizehnten Monatslohn.

Gratifikation – Gesetzliche Regelung

Im Gesetz sind Gratifikationen in OR 322d geregelt, wobei der Begriff der Gratifikation, den das Gesetz verwendet, auch den dreizehnten Monatslohn umfasst. Der Unterschied ist tatsächlich der, dass eine Gratifikation oder ein Bonus im landläufigen Sinn eben eine freiwillige Leistung ist, der (im Sinne des Abs. 1 dieser Bestimmung) nicht verabredet ist, während ein dreizehnter Monatslohn in aller Regel fest im Arbeitsvertrag vorgesehen (und betragmässig ja auch genau bestimmbar) ist.

Muss die Gratifikation immer bezahlt werden?

[ad name=“adsense“]Da die Gratifikation grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist (ausser, es sei etwas anderes im Arbeitsvertrag vorgesehen), kann dieser an sich frei entscheiden, ob er eine solche ausrichten will oder nicht. Er kann sie also in einem Jahr zahlen, und im nächsten Jahr gibt es nichts.

Allerdings sind der Willkür doch Grenzen gesetzt. Und die Arbeitgeber tun gut daran, dies zu bedenken: Eine Gratifikation kann quasi automatisch zum festen Lohnbestandteil werden, wenn das Unternehmen diese an sich freiwillige Sondervergütung während mehreren Jahren hintereinander regelmässig auszahlt. Man spricht rechtlich gesehen von einer so genannten «stillschweigenden Vertragsabrede», also an sich von einer Vertragsänderung, der beide Seiten stillschweigend zugestimmt haben. Sobald man dies annimmt (wobei im Einzelfall der Richter entscheiden wird, ob bereits eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers vorliegt), wird die Gratifikation zum Lohnbestandteil, was nichts anderes heisst, als dass der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt einen Anspruch hat, dass diese Gratifikation auch in Zukunft ausbezahlt wird. Dies selbst dann, wenn das Unternehmen in der Krise ist.

Kollegen von mir bekommen eine Gratifikation, ich nicht. Kann ich mich wehren?

Wird eine Gratifikation geleistet, so muss der Arbeitnehmer grundsätzlich die Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden beachten.

[ad name=“Arbeitsrecht-Private“]Dies heisst nun allerdings nicht, dass nicht einzelne Personen oder Abteilungen nicht vom Genuss einer Gratifikation ausgeschlossen werden können. Es ist einfach nötig, dass der Ausschluss aus sachlichen Gründen erfolgt.

Gratifikation können auch ohne Weiteres an Bedingungen geknüpft und sogar nur für bestimmte Gruppen vorgesehen werden, z.B. für Abteilungen, die im vergangenen Jahr erfolgreich gearbeitet haben.

Muss die Gratifikation auch bei Austritt oder Eintritt unter dem Jahr bezahlt werden?

Grundsätzlich – da es sich um eine freiwillige Leistung handelt – muss eine Gratifikation nicht ausbezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter unter dem Jahr das Unternehmen verlässt. Beim Eintritt wird in der Regel wohl eine anteilsmässige Kürzung vorgenommen.

Eine Ausnahme des Grundsatzes, dass beim Austritt kein Anspruch auf anteilsmässige Leistung einer Gratifikation besteht, wäre nur dann gegeben, wenn die Gratifikation – wie oben beschrieben – auf Grund einer stillschweigenden Vertragsabrede zum Lohnbestandteil geworden wäre. Und natürlich dann, wenn der Arbeitsvertrag einen Anspruch vorsieht.

Gratifikation – Hier finden Sie weitere Informationen

Bundesgerichtsentscheid BGE 129 III 276 zu Gratifikation und Bonus