Arbeitsvertrag oder Werkvertrag

Arbeitsvertrag oder Werkvertrag

Dieser Beitrag zeigt auf, inwiefern sich der Arbeitsvertrag vom Werkvertrag unterscheidet.

Arbeitsvertrag – Unterordnungsverhältnis und Arbeitseinsatz

Beim Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, sich in ein Unternehmen und dessen Organisation einzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeit ausserhalb des Betriebsstandortes geleistet wird. Wesentlich ist, dass für einen Angestellten ein Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Ein weiteres Charakteristikum bezüglich Arbeitsvertrag ist, dass der Angestellte dem Arbeitgeber eine bestimmte Zeit, eben die Arbeitszeit, zur Verfügung stellt, also einen Arbeitseinsatz leistet. Ausserdem muss er sich, jedenfalls normalerweise, bezüglich der zu leistenden Arbeitszeit nach dem Arbeitgeber richten.

Werkvertrag – Arbeitsergebnis und Erfolg stehen im Vordergrund

[ad name=“adsense“]Durch den Werkvertrag andererseits verpflichtet sich jemand – im Werkvertragsrecht spricht man vom Unternehmer – zur Herstellung eines Werkes (das braucht nun nicht ein Bauwerk oder etwas in der Art zu sein). Der Andere – im Werkvertragsrecht spricht man vom Besteller – verpflichtet sich im Gegenzug zur Leistung einer Vergütung, in der Regel zur Zahlung eines Geldbetrages.

Dieser Vertrag – also der Werkvertrag – wird, im Gegensatz zum Arbeitsvertrag, nun zwischen zwei gleichberechtigten Parteien abgeschlossen. Es besteht kein Abhängigkeits- oder Unterordnungsverhältnis.

Der wesentliche Punkt beim Werkvertrag ist das Arbeitsergebnis. Erst wenn – und nur soweit – das Arbeitsergebnis erbracht wird, ist der Besteller zur Gegenleistung verpflichtet. Ein Weisungsrecht besteht nur hinsichtlich des Arbeitsergebnisses, nicht hinsichtlich der dafür aufzuwendenden Zeit. Wie viel Zeit für das Erreichen des vereinbarten Arbeitsergebnisses gebraucht wird, ist grundsätzlich Sache des Beauftragten.

Zwar kann auch beim Werkvertrag eine Vereinbarung getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt Arbeiten stattfinden sollen, jedoch handelt es sich dabei eher um eine Vertragsmodalität. Jedenfalls müssen beide Parteien mit einer betreffenden Regelung einverstanden sein.

Wirkung der Qualifikation als Werkvertrag

Stellt ein Vertragsverhältnis einen Werkvertrag dar und nicht einen Arbeitsvertrag, so ist der Beauftragte selber zuständig, Sozialabgaben für sich und seine Angestellten abzurechnen und seinen Werklohn zu versteuern. Ansonsten spricht man von Schwarzarbeit.

Freelancerverträge sind oft Werkverträge

Echte Freelancerverträge sind oft Werkverträge. Bei ihnen wird bezüglich eines konkreten Projekts ein Erfolg definiert, der dann vom Freelancer zu erreichen ist.